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Strafrecht
Das Strafverfahren ist ein Prozess, der vom Entstehen eines Tatverdachts bis zur Rechtskraft der Entscheidung reicht und in dem jede Phase ihre eigenen Fristen und Verfahrensregeln hat. Unsere Kanzlei übernimmt in diesem Prozess im Ermittlungsverfahren (soruşturma) und im Hauptverfahren (kovuşturma) die Verteidigung sowie die Vertretung des Nebenklägers (Geschädigten).
Die Rolle des Rechtsanwalts im Strafverfahren liegt für den Beschuldigten oder Angeklagten in der Verteidigung, für den Geschädigten in der Vertretung. In beiden Fällen bestimmen die in der ersten Woche unternommenen Schritte häufig den weiteren Verlauf des Verfahrens. Im Folgenden finden Sie Informationen dazu, wie das Verfahren abläuft und welcher Antrag in welcher Phase gestellt werden kann, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Welche Phasen umfasst das Strafverfahren?
- Ermittlungsverfahren. Es beginnt, sobald die Oberstaatsanwaltschaft von einem Tatverdacht Kenntnis erlangt; Beweiserhebung, Vernehmungen und die Anordnung von Zwangsmaßnahmen gehören zu dieser Phase. Die Phase endet mit der Zulassung der Anklageschrift oder mit einer Einstellungsverfügung, nach der keine Anklage erhoben wird (KYOK).
- Hauptverfahren. Es beginnt mit der Zulassung der Anklageschrift; es finden Hauptverhandlungen statt, die Beweise werden erörtert und das Urteil wird gefällt.
- Berufung (istinaf). Sie ist das Rechtsmittel gegen das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts zum Regionalen Berufungsgericht. Die Frist beträgt nach Art. 273 der Strafprozessordnung (CMK) zwei Wochen ab Zustellung des Urteils mitsamt Begründung.
- Revision (temyiz). Sie ist das Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Regionalen Berufungsgerichts zum Kassationshof; sie ist auf die Fälle beschränkt, in denen das Gesetz die Revision zulässt. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung mitsamt Begründung (CMK Art. 291).
- Individualbeschwerde. Nach Erschöpfung der ordentlichen Rechtsmittel kann das Verfassungsgericht mit der Rüge angerufen werden, ein verfassungsmäßiges Recht wie das Recht auf ein faires Verfahren sei verletzt worden. Zu Frist und Verfahren der Beschwerde können Sie unseren Beitrag Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht: Die dreißigtägige Frist und die UYAP-Falle (auf Türkisch) lesen.
Welche Rechte gelten im Polizeigewahrsam und bei der ersten Vernehmung?
Die ersten Stunden des Ermittlungsverfahrens bestimmen häufig die weiteren Phasen des Verfahrens. Die erste Aussage bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft kann zu einem Beweismittel werden, das sich später nur schwer erklären lässt. Deshalb ist es wichtig, dass der Beschuldigte seine gesetzlichen Rechte kennt.
- Schweigerecht. Der Beschuldigte hat das Recht, sich zu dem ihm zur Last gelegten Tatvorwurf nicht zu äußern; auf dieses Recht muss er vor der Vernehmung hingewiesen werden (CMK Art. 147).
- Beistand eines Verteidigers. In jeder Phase des Ermittlungs- und Hauptverfahrens darf das Recht des Rechtsanwalts, mit dem Beschuldigten zu sprechen, bei der Vernehmung anwesend zu sein und Rechtsbeistand zu leisten, weder verhindert noch eingeschränkt werden (CMK Art. 149).
- Notwendige Verteidigung. Bei Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe im Mindestmaß von mehr als fünf Jahren bedroht sind, sowie in Fällen, in denen der Beschuldigte ein Kind ist oder aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen, wird ohne Antrag ein Verteidiger beigeordnet (CMK Art. 150).
- Dauer des Polizeigewahrsams. Der Polizeigewahrsam (gözaltı) darf, abgesehen von der für die Vorführung vor den dem Festnahmeort nächstgelegenen Richter notwendigen Zeit, vierundzwanzig Stunden ab dem Zeitpunkt der Festnahme nicht überschreiten. Bei gemeinschaftlich begangenen Straftaten kann diese Frist auf schriftliche Anordnung des Staatsanwalts jeweils um höchstens einen Tag, insgesamt um höchstens drei Tage, verlängert werden (CMK Art. 91).
- Benachrichtigung von Angehörigen. Die Lage der in Gewahrsam genommenen Person wird unverzüglich einem von ihr bestimmten Angehörigen mitgeteilt (CMK Art. 95).
- Beschwerde gegen den Polizeigewahrsam. Gegen die Anordnung des Gewahrsams und gegen die Verlängerung der Gewahrsamsdauer kann der Friedensstrafrichter (sulh ceza hâkimliği) angerufen werden; der Richter entscheidet innerhalb von vierundzwanzig Stunden über den Antrag (CMK Art. 91/5).
Wie wird gegen Anordnungen der Untersuchungshaft und gerichtlicher Kontrollmaßnahmen Beschwerde eingelegt?
Die Untersuchungshaft (tutuklama) ist die schwerste Zwangsmaßnahme im Strafverfahren. Das Gesetz knüpft diese Maßnahme an das Vorliegen konkreter Beweise, die einen dringenden Tatverdacht begründen, sowie eines Haftgrundes wie Flucht- oder Verdunkelungsgefahr (CMK Art. 100). Ist die Untersuchungshaft unverhältnismäßig, können gerichtliche Kontrollmaßnahmen (adli kontrol) wie ein Ausreiseverbot, eine Meldepflicht in bestimmten Abständen oder die Pflicht, die Wohnung nicht zu verlassen, angeordnet werden (CMK Art. 109).
- Zuständige Beschwerdeinstanz. Die Beschwerde gegen die Haftanordnung des Friedensstrafrichters richtet sich an den im selben Gerichtsbezirk in der Reihenfolge nächstfolgenden Friedensstrafrichter (CMK Art. 268).
- Antrag auf Haftentlassung. Der Inhaftierte kann in jeder Phase des Ermittlungs- und Hauptverfahrens seine Freilassung beantragen; über diesen Antrag wird durch begründete Entscheidung befunden (CMK Art. 104).
- Haftprüfung. Im Ermittlungsverfahren prüft der Friedensstrafrichter in Abständen von höchstens dreißig Tagen, ob die Untersuchungshaft fortzudauern hat (CMK Art. 108).
- Änderung der gerichtlichen Kontrolle. Die Aufhebung einer auferlegten gerichtlichen Kontrollpflicht oder ihre Ersetzung durch eine mildere Maßnahme kann in jeder Phase beantragt werden, in der sich die Umstände geändert haben.
Wie läuft das Verfahren für Opfer von Straftaten ab?
Der Geschädigte beteiligt sich im Ermittlungsverfahren als Anzeigeerstatter und im Hauptverfahren als Nebenkläger am Verfahren. Die Vertretung des Geschädigten ist wichtig für die rechtzeitige Vorlage von Beweisen, die Begleitung der Begutachtung durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen und die Einlegung von Rechtsmitteln nach der Entscheidung.
- Strafantragsfrist. Bei Antragsdelikten muss der Strafantrag innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden; wird diese Frist versäumt, kann nach Art. 73 des Türkischen Strafgesetzbuchs (TCK) kein Ermittlungsverfahren durchgeführt werden.
- Täter-Opfer-Ausgleich. Bei bestimmten im Gesetz aufgeführten Straftaten durchläuft die Akte das Verfahren des Täter-Opfer-Ausgleichs (uzlaştırma). Kommt eine Einigung zustande und wird die vereinbarte Leistung erbracht, wird im Ermittlungsverfahren entschieden, dass keine Anklage erhoben wird, und im Hauptverfahren das Verfahren eingestellt (CMK Art. 253–254).
- Beschwerde gegen die KYOK. Gegen die Entscheidung, dass keine Anklage erhoben wird, kann fristgerecht Beschwerde beim Friedensstrafrichter eingelegt werden (CMK Art. 173).
- Schadensersatz. Zum Ausgleich des durch die Straftat entstandenen materiellen und immateriellen Schadens kann unabhängig vom Strafverfahren Klage vor dem Zivilgericht erhoben werden.
HAGB, Strafaussetzung zur Bewährung und alternative Sanktionen
Nach einer Verurteilung kommen verschiedene Rechtsinstitute in Betracht, die sich unmittelbar auf die Folgen der Strafe auswirken. Welches davon anwendbar ist, hängt von der Art der Straftat, der Höhe der Strafe und dem Strafregistereintrag des Angeklagten ab.
- Aufschub der Urteilsverkündung (HAGB). Er kann angewandt werden, wenn auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder weniger oder auf eine Geldstrafe erkannt wird. Wird innerhalb der Bewährungszeit keine neue vorsätzliche Straftat begangen und werden die Auflagen erfüllt, wird das Urteil aufgehoben und das Verfahren eingestellt (CMK Art. 231). Durch das Gesetz Nr. 7499 ist seit dem 1. Juni 2024 gegen HAGB-Entscheidungen die Berufung eröffnet.
- Strafaussetzung zur Bewährung. Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder weniger kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für Personen, die zum Tatzeitpunkt das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet oder das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet hatten, liegt diese Obergrenze bei drei Jahren (TCK Art. 51).
- Alternative Sanktionen. Eine kurze Freiheitsstrafe von einem Jahr oder weniger kann in eine Geldstrafe oder in alternative Sanktionen wie gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden (TCK Art. 50).
- Strafregistereintrag. Die Löschung rechtskräftiger Verurteilungen aus dem Strafregister und die Löschung des Archiveintrags richten sich nach den Voraussetzungen des Strafregistergesetzes Nr. 5352.
Welche Tätigkeiten übernehmen wir im Ermittlungsverfahren?
- Anwesenheit als Verteidiger bei Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft sowie bei der Vernehmung durch den Friedensstrafrichter
- Beschwerde gegen die Anordnung des Polizeigewahrsams und gegen die Verlängerung der Gewahrsamsdauer
- Vorbereitung von Beschwerden gegen Haftanordnungen sowie von Anträgen auf Änderung oder Aufhebung gerichtlicher Kontrollmaßnahmen
- Einreichung von Beweis- und Zeugenlisten, Einwendungen gegen Sachverständigengutachten
- Betreuung der Akte im Rahmen des Einsichtsrechts in Verfahren mit Akteneinsichtsbeschränkung
- Vorbereitung von Beschwerdeschriften an den Friedensstrafrichter gegen Einstellungsverfügungen, nach denen keine Anklage erhoben wird
- Abfassung von Strafanträgen und Strafanzeigen, Vorlage von Beweisen im Namen des Geschädigten
Welche Tätigkeiten übernehmen wir im Hauptverfahren?
- Verteidigung in den Hauptverhandlungen, Benennung von Zeugen zur Vernehmung und Befragung von Zeugen
- Vorbereitung der Verteidigung zur Hauptsache und schriftlicher Stellungnahmen
- Teilnahme an den Hauptverhandlungen als Nebenklagevertreter und Weiterverfolgung des Strafantrags
- Stellung von Anträgen auf Haftentlassung und Einlegung von Beschwerden gegen Entscheidungen über die Haftfortdauer
- Prüfung von Anträgen zur Strafaussetzung zur Bewährung, zu alternativen Sanktionen und zur Strafvollstreckung
- Fristgerechte Vorbereitung und Einreichung von Berufungs- und Revisionsschriften
- Anträge auf Löschung von Strafregister- und Archiveinträgen
Von uns betreute Verfahrensarten
- Straftaten gegen die Person: vorsätzliche Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch
- Straftaten gegen das Vermögen: Diebstahl, Betrug, Veruntreuung, Sachbeschädigung
- Straftaten im Bereich der Informationstechnik: unbefugter Zugang zu einem Informationssystem, Missbrauch von Bank- oder Kreditkarten, qualifizierter Betrug. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite IT- und Internetrecht.
- Straftaten im Bereich von Wirtschaft und Handel: ungedeckte Schecks, Fälschung amtlicher Urkunden, Steuerhinterziehung
- Straftaten im Zusammenhang mit Verkehrs- und Arbeitsunfällen: fahrlässige Tötung und Körperverletzung, Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs
- Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung: Amtsmissbrauch, Bestechung, Erpressung durch Amtsträger
Vor welchen Justizgebäuden werden Strafverfahren auf der anatolischen Seite Istanbuls, in Kocaeli und in Sakarya verhandelt?
Unsere Kanzlei befindet sich zwar in Kadıköy, das zuständige Gericht im Strafverfahren richtet sich jedoch grundsätzlich nach dem Tatort. Deshalb muss zu Beginn geklärt werden, vor welchem Justizgebäude das Verfahren geführt wird. Die Akten werden über UYAP überwacht, und an den Verhandlungen wird persönlich teilgenommen.
Strafverfahren auf der anatolischen Seite Istanbuls
Ermittlungen zu Straftaten, die in Bezirken der anatolischen Seite wie Kadıköy, Ataşehir, Üsküdar, Maltepe und Kartal begangen worden sein sollen, werden grundsätzlich von der Oberstaatsanwaltschaft Istanbul-Anadolu geführt. Das Hauptverfahren findet vor den Strafgerichten erster Instanz und den Großen Strafkammern im Anadolu-Justizgebäude Istanbul in Kartal statt. Verfahren von der europäischen Seite werden hingegen im Justizgebäude Istanbul geführt. Über Berufungen gegen Entscheidungen der Istanbuler Gerichte entscheiden die Strafsenate des Regionalen Berufungsgerichts Istanbul.
Strafverfahren in Kocaeli
Verfahren aus İzmit und den umliegenden Bezirken werden im Justizgebäude Kocaeli verhandelt, Verfahren aus Gebze und Umgebung im Justizgebäude Gebze. Aufgrund der hohen Industriedichte kommt in dieser Region Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung infolge von Arbeitsunfällen besondere Bedeutung zu; in diesen Verfahren ist das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen für Arbeitssicherheit, das die Verschuldensanteile festlegt, häufig ausschlaggebend. Zu den rechtlichen Aspekten von Arbeitsunfällen können Sie unseren Beitrag Fristen beim Arbeitsunfall: SGK-Meldung und Verjährung von Schadensersatzansprüchen (auf Türkisch) lesen.
Strafverfahren in Sakarya
In Verfahren im Justizgebäude Sakarya in Adapazarı und in den Justizgebäuden der Bezirke wird das erstinstanzliche Verfahren vor den Strafgerichten erster Instanz und den Großen Strafkammern geführt. Berufungen gegen in Kocaeli und Sakarya ergangene Entscheidungen werden beim Regionalen Berufungsgericht Sakarya eingelegt; ist gegen Entscheidungen des Regionalen Berufungsgerichts die Revision zulässig, wird die Akte an den Kassationshof übersandt.
Beiträge zum Thema (auf Türkisch)
- Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht: Die dreißigtägige Frist und die UYAP-Falle
- Umsetzung von Verletzungsentscheidungen des Verfassungsgerichts und Wiederaufnahme des Verfahrens
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- Fristen beim Arbeitsunfall: SGK-Meldung und Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Um uns Informationen zu einem Strafverfahren auf der anatolischen Seite Istanbuls, in Kocaeli oder in Sakarya zu übermitteln, können Sie unsere Kontaktseite nutzen oder einen Termin in unserer Kanzlei in Kadıköy vereinbaren. Zu Individualbeschwerden beim Verfassungsgericht können Sie auch unsere Seite Verfassungs- und EGMR-Beschwerden aufrufen.
Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine rechtliche Beurteilung eines konkreten Streitfalls.
Häufig gestellte Fragen
Der festgenommenen Person werden der Grund der Festnahme und ihre Rechte unverzüglich mitgeteilt. Sie kann den Beistand eines Verteidigers in Anspruch nehmen; ist sie nicht in der Lage, einen Verteidiger zu wählen, wird ihr auf Antrag von der Rechtsanwaltskammer ein Verteidiger beigeordnet. Sie kann verlangen, dass ihre Angehörigen benachrichtigt werden, und von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Der Polizeigewahrsam darf grundsätzlich vierundzwanzig Stunden ab dem Zeitpunkt der Festnahme nicht überschreiten; bei gemeinschaftlich begangenen Straftaten kann diese Frist verlängert werden.
Gegen die Haftanordnung kann innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der Entscheidung Beschwerde eingelegt werden (CMK Art. 268). Die Beschwerdeschrift wird bei dem Richter oder Gericht eingereicht, der bzw. das die Entscheidung erlassen hat; die Prüfung übernimmt ein anderer, im Gesetz bestimmter Richter bzw. ein anderes, im Gesetz bestimmtes Gericht. Unabhängig von der Beschwerdefrist kann zudem in jeder Phase des Ermittlungs- und Hauptverfahrens die Haftentlassung beantragt werden.
Die Berufung gegen das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Urteils mitsamt Begründung einzulegen (CMK Art. 273). Auch die Revisionsfrist gegen Entscheidungen des Regionalen Berufungsgerichts beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung mitsamt Begründung (CMK Art. 291). Diese Fristen gelten aufgrund des Gesetzes Nr. 7499 seit dem 1. Juni 2024. Werden die Fristen versäumt, wird die Entscheidung rechtskräftig und der ordentliche Rechtsmittelweg ist verschlossen.
Der HAGB ist ein Rechtsinstitut, das bewirkt, dass der gegen den Angeklagten ergangene Schuldspruch keine Rechtswirkungen entfaltet und das Verfahren nach Ablauf der Bewährungszeit eingestellt wird. Im Lichte der neuen gesetzlichen Regelungen, die nach den Aufhebungsentscheidungen des Verfassungsgerichts getroffen wurden, prüft das Gericht in jedem konkreten Verfahren gesondert den Tatzeitpunkt, die Strafobergrenze und das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.
Nur bei Antragsdelikten führt die Rücknahme zur Einstellung des Verfahrens; einfache Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch sind Beispiele für solche Straftaten. Bei von Amts wegen verfolgten Straftaten bringt die Rücknahme das Verfahren nicht zum Stillstand, sondern kann lediglich bei der Beweiswürdigung berücksichtigt werden.
Ob gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird oder ein Haftbefehl erlassen wurde, kann bei Erteilung einer Vollmacht über UYAP und beim zuständigen Justizgebäude abgefragt werden. In Verfahren mit Akteneinsichtsbeschränkung ist das Einsichtsrecht begrenzt; in diesem Fall kann der Verteidiger in dem vom Gesetz erlaubten Umfang auf die Akte zugreifen.
Der Aufenthalt des Angeklagten im Ausland bringt das Verfahren nicht automatisch zum Stillstand. Wird mit einer Vollmacht ein Verteidiger beauftragt, kann die Akte eingesehen, eine Verteidigung vorgelegt und die Befreiung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung oder die Teilnahme über SEGBİS beantragt werden. Zunächst muss festgestellt werden, ob gegen Sie ein Haftbefehl vorliegt.
Die Dauer hängt von der Zahl der Angeklagten und Zeugen, davon, ob ein Sachverständigengutachten eingeholt wird, ob das Verfahren mit einem anderen Verfahren verbunden wird, sowie von der Arbeitsbelastung des Gerichts ab. Die Abstände zwischen den Verhandlungsterminen betragen in der Regel zwei bis vier Monate. Aufgrund dieser Variablen ist es nicht möglich, zu Beginn des Verfahrens eine Dauer oder ein Ergebnis zuzusagen.