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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Das Ausländerrecht spielt sich überwiegend auf Verwaltungsebene ab: Anträge werden zunächst bei den Behörden gestellt, eine Klage kommt erst in Betracht, nachdem ein Verwaltungsakt erlassen und zugestellt wurde. Unsere Kanzlei betreut bei Aufenthaltserlaubnis-, Staatsangehörigkeits- und Abschiebungsangelegenheiten sowohl die Antrags- als auch die Klagephase.

Nachfolgend finden Sie die Wege zum Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit, die Arten der Aufenthaltserlaubnis, die für die Anträge zuständigen Behörden sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Auf welchen Wegen wird die türkische Staatsangehörigkeit erworben?

  • Auf ordentlichem Weg (auf Antrag). Verlangt werden ein ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren in der Türkei, zurückgerechnet ab dem Tag der Antragstellung, die Fähigkeit, ausreichend Türkisch zu sprechen, ein Einkommen oder Beruf, der den Lebensunterhalt sichert, das Fehlen von Hindernissen im Hinblick auf die allgemeine Gesundheit und die öffentliche Moral sowie das Fehlen von Bedenken im Hinblick auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung. Der Antrag ist bei der Provinzdirektion für Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen (il nüfus ve vatandaşlık müdürlüğü) zu stellen.
  • Auf außerordentlichem Weg. In den gesetzlich aufgezählten Fällen kann die Staatsangehörigkeit durch Beschluss des Staatspräsidenten verliehen werden. Die für den Erwerb durch Investition erforderlichen Investitionsarten und -beträge werden durch Verordnung festgelegt; da sich diese Beträge von Zeit zu Zeit ändern, muss vor der Antragstellung die aktuelle Regelung geprüft werden.
  • Durch Eheschließung. Verlangt wird, dass der Antragsteller seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet ist, die Ehe fortbesteht, die Ehegatten in familiärer Gemeinschaft leben und keine mit der ehelichen Gemeinschaft unvereinbare Tätigkeit ausgeübt wird.
  • Durch Geburt und Abstammung. Ein Kind, dessen Mutter oder Vater türkischer Staatsangehöriger ist, erwirbt die Staatsangehörigkeit durch Geburt. Der Erwerb durch Adoption und durch Ausübung des Optionsrechts ist gesondert geregelt.
  • Wiedererwerb. Anträge auf Wiedererwerb von Personen, die eine Genehmigung zum Austritt aus der Staatsangehörigkeit erhalten haben oder denen die Staatsangehörigkeit entzogen wurde, unterliegen einem gesonderten Verfahren.

Wie erhält man eine Aufenthaltserlaubnis?

  • Antrag. Anträge werden über das System e-İkamet gestellt, es wird ein Termin vereinbart, und die Unterlagen werden bei der Provinzdirektion für Migrationsmanagement (il göç idaresi müdürlüğü) eingereicht.
  • Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis. Sie beruht auf Gründen wie Immobilieneigentum, geschäftlichen Verbindungen, medizinischer Behandlung, Tourismus und Ähnlichem; sie wird grundsätzlich jeweils für höchstens zwei Jahre erteilt.
  • Familienaufenthaltserlaubnis. Sie wird für Ehegatten und Kinder türkischer Staatsangehöriger oder von Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis ausgestellt; sie wird jeweils für höchstens drei Jahre erteilt.
  • Langfristige Aufenthaltserlaubnis. Sie wird Ausländern, die sich ununterbrochen mindestens acht Jahre mit Aufenthaltserlaubnis in der Türkei aufgehalten haben, unbefristet erteilt.
  • Aufenthaltserlaubnis für Studierende und sonstige Erlaubnisse. Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende, die humanitäre Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel unterliegen eigenen Voraussetzungen.
  • Ablehnung, Aufhebung und Nichtverlängerung. Diese Entscheidungen werden dem Ausländer zugestellt, und ab dem Tag der Zustellung steht der Verwaltungsrechtsweg offen.

Wie kann man gegen eine Abschiebungsanordnung vorgehen?

Die Abschiebungsanordnung ist im Ausländerrecht die Maßnahme mit den kürzesten und strengsten Fristen. Die Entscheidung wird dem Ausländer oder seinem Rechtsanwalt mit Begründung zugestellt.

  • Sieben-Tage-Frist. Der Ausländer kann innerhalb von sieben Tagen ab Zustellung der Entscheidung das Verwaltungsgericht anrufen (Art. 53 des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz).
  • Schnelle Entscheidung. Das Verwaltungsgericht entscheidet über den Antrag innerhalb von fünfzehn Tagen, und seine Entscheidung ist endgültig.
  • Aufschiebende Wirkung. Abgesehen von einigen gesetzlich aufgezählten Ausnahmen wird der Ausländer während der Klagefrist und während des laufenden Gerichtsverfahrens nicht abgeschoben.
  • Personen, die nicht abgeschoben werden. Gegen Personen, bei denen ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ihnen in ihrem Land die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung droht, sowie gegen Personen, die wegen schwerer gesundheitlicher Probleme, ihres Alters oder einer Schwangerschaft reiseunfähig sind, wird keine Abschiebungsanordnung erlassen (Gesetz Nr. 6458, Art. 55).

Zur Fristberechnung und zum Inhalt der Antragsschrift können Sie unseren Beitrag Rechtsbehelf gegen eine Abschiebungsanordnung (Deport): Die Sieben-Tage-Frist (auf Türkisch) lesen.

Welcher Rechtsweg besteht gegen die Anordnung der Abschiebungshaft?

Ein Ausländer, gegen den eine Abschiebungsanordnung erlassen wurde, kann in den gesetzlich aufgezählten Fällen, etwa bei Flucht- oder Untertauchgefahr, in einem Rückführungszentrum (geri gönderme merkezi) in Abschiebungshaft (idari gözetim) genommen werden (Gesetz Nr. 6458, Art. 57).

  • Dauer. Die Abschiebungshaft darf sechs Monate nicht überschreiten; kann die Abschiebung nicht abgeschlossen werden, weil der Ausländer nicht kooperiert oder keine wahrheitsgemäßen Angaben und Unterlagen vorlegt, kann sie um höchstens weitere sechs Monate verlängert werden.
  • Zuständige Stelle für den Rechtsbehelf. Der Ausländer oder sein Rechtsanwalt kann gegen die Anordnung der Abschiebungshaft den Friedensstrafrichter (sulh ceza hâkimliği) anrufen. Der Antrag unterbricht die Haft nicht.
  • Entscheidungsfrist. Der Friedensstrafrichter schließt die Prüfung innerhalb von fünf Tagen ab, und seine Entscheidung ist endgültig.
  • Erneuter Antrag. Mit der Begründung, dass die Voraussetzungen der Haft weggefallen sind oder sich geändert haben, kann erneut der Friedensstrafrichter angerufen werden.

Einzelheiten zur Praxis finden Sie in unserem Beitrag Rechtsbehelf gegen Abschiebungshaft: Entlassung aus dem Rückführungszentrum (auf Türkisch).

Können ein Einreiseverbot in die Türkei und Sperrcodes aufgehoben werden?

Gegen Ausländer, die abgeschoben wurden oder gegen Visa- oder Aufenthaltsvorschriften verstoßen haben, kann ein Einreiseverbot für die Türkei verhängt werden; dieses Verbot wird im System mit verschiedenen Einreisesperrcodes (tahdit kodu) erfasst.

  • Dauer. Die Dauer des Einreiseverbots darf grundsätzlich fünf Jahre nicht überschreiten; bei einer schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit kann diese Dauer verlängert werden (Gesetz Nr. 6458, Art. 9).
  • Antrag auf Aufhebung. Das Präsidium für Migrationsmanagement (Göç İdaresi Başkanlığı) kann das Einreiseverbot aufheben oder dem Ausländer die Einreise für einen bestimmten Zeitraum gestatten. Die Begründung des Antrags muss sich auf konkrete Unterlagen stützen, etwa zu familiären Bindungen, Gesundheit, geschäftlicher Tätigkeit oder zur Rechtswidrigkeit des Verbots.
  • Klageweg. Die Ablehnung des Antrags oder das Einreiseverbot selbst kann innerhalb von sechzig Tagen ab Zustellung vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.

Zur Bedeutung der Sperrcodes und zu den Möglichkeiten ihrer Aufhebung können Sie unseren Beitrag Wie wird ein Sperrcode aufgehoben? G-87, Ç-113 und V-71 (auf Türkisch) lesen.

Arbeitserlaubnis und Immobilienerwerb von Ausländern

  • Arbeitserlaubnis. Die Beschäftigung von Ausländern in der Türkei setzt grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis voraus; die Anträge werden vom Arbeitgeber elektronisch beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit gestellt. Für qualifizierte Arbeitskräfte ist zudem die Turkuaz-Karte (Turkuaz Kart) vorgesehen.
  • Immobilienerwerb. Ausländer können im Rahmen der Gegenseitigkeit und der gesetzlichen Beschränkungen Immobilien in der Türkei erwerben. Ob eine Immobilie in einer militärischen Sperr- oder Sicherheitszone liegt und welche Flächenobergrenzen gelten, wird vor dem Kauf beim Grundbuchamt und den zuständigen Behörden abgefragt.
  • Staatsangehörigkeit durch Investition. Bei einem Antrag auf Staatsangehörigkeit durch Immobilienerwerb werden ein Grundbuchvermerk, wonach die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum nicht veräußert wird, sowie ein Bewertungsgutachten verlangt; der aktuelle Betrag und die Voraussetzungen sollten vor der Antragstellung erneut geprüft werden.

Welche Angelegenheiten betreuen wir?

  • Anträge auf Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit auf ordentlichem und außerordentlichem Weg sowie durch Eheschließung vorbereiten und begleiten
  • Anträge auf Aufenthaltserlaubnis vorbereiten; Anfechtungsklagen (iptal davası) gegen Ablehnung, Aufhebung und Nichtverlängerung erheben
  • Gegen Abschiebungsanordnungen das Verwaltungsgericht anrufen
  • Gegen Anordnungen der Abschiebungshaft Rechtsbehelf beim Friedensstrafrichter einlegen
  • Anträge auf Aufhebung von Einreiseverboten in die Türkei und von Sperrcode-Einträgen betreiben
  • Anträge auf Arbeitserlaubnis im Namen des Arbeitgebers und des Ausländers begleiten
  • Anträge auf internationalen Schutz und Rechtsbehelfe gegen ablehnende Entscheidungen begleiten
  • Angelegenheiten der Blauen Karte (mavi kart) für ehemalige türkische Staatsangehörige sowie Anträge auf Austritt aus der Staatsangehörigkeit betreuen
  • Bei Immobilienkäufen und -verkäufen von Ausländern die Grundbuch- und Rechtslage prüfen
  • Die Apostille, Übersetzung und Anerkennung ausländischer Urkunden betreuen

Fallarten, die wir betreuen

  • Staatsangehörigkeitssachen: Anträge auf ordentlichem und außerordentlichem Weg sowie durch Eheschließung, Wiedererwerb, Austritt aus der Staatsangehörigkeit
  • Aufenthaltssachen: kurzfristige, Familien-, Studierenden-, langfristige und humanitäre Aufenthaltserlaubnisse sowie Ablehnungs- und Aufhebungsentscheidungen
  • Abschiebungs- und Haftsachen: Abschiebungsanordnung, Abschiebungshaft, Einreiseverbot und Sperreintrag
  • Arbeitserlaubnissachen: Antrag, Verlängerung, Erlaubnis zur selbständigen Erwerbstätigkeit und Ablehnungsentscheidungen
  • Sachen des internationalen Schutzes: Ablehnung des Antrags, Anträge im Zusammenhang mit dem Zurückweisungsverbot (Non-Refoulement)
  • Immobiliengeschäfte von Ausländern: Prüfung der Erwerbsgrenzen, Abfrage militärischer Sperrzonen, Veräußerungsverbotsvermerk

Bei welchen Stellen werden Anträge und Klagen in Istanbul, Kocaeli und Sakarya bearbeitet?

Im Ausländerrecht beginnt der Vorgang zunächst bei der Verwaltung; eine Klage kann erst erhoben werden, nachdem ein Verwaltungsakt erlassen und zugestellt wurde. Die Frist für die Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt beträgt grundsätzlich sechzig Tage ab Zustellung. Für Abschiebungsanordnungen gilt dagegen eine besondere, wesentlich kürzere Frist.

Istanbul

Betreut werden Aufenthaltsanträge, die bei der Provinzdirektion für Migrationsmanagement Istanbul und über das System e-İkamet gestellt werden, sowie Staatsangehörigkeitsanträge bei der Provinzdirektion für Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen Istanbul. Klagen gegen Verwaltungsakte werden vor den Istanbuler Verwaltungsgerichten verhandelt; die Berufung (istinaf) wird vom Regionalen Verwaltungsgericht Istanbul geprüft.

Kocaeli und Sakarya

Bei Anträgen an die Provinzdirektionen für Migrationsmanagement in Kocaeli und Sakarya ist es für ausländische Arbeitnehmer, die in diesen Provinzen beschäftigt sind, wichtig, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis gemeinsam zu planen. Berufungen gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Kocaeli werden vom Regionalen Verwaltungsgericht Istanbul, Berufungen gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Sakarya vom Regionalen Verwaltungsgericht Bursa geprüft.

  • Anträge gegen Abschiebungsanordnungen beim zuständigen Verwaltungsgericht
  • Rechtsbehelfe gegen Anordnungen der Abschiebungshaft beim zuständigen Friedensstrafrichter
  • Für Arbeitserlaubnisse das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit

Verwandte Artikel (auf Türkisch)

Wenn Sie uns Informationen zu Ihrer Aufenthalts-, Staatsangehörigkeits- oder Abschiebungsangelegenheit in Istanbul, Kocaeli oder Sakarya übermitteln möchten, können Sie unsere Kontaktseite nutzen oder einen Termin in unserer Kanzlei in Kadıköy vereinbaren. Zur Anerkennung im Ausland ergangener Entscheidungen in der Türkei können Sie auch unsere Seite Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen aufrufen.

Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine rechtliche Beurteilung eines konkreten Streitfalls.

Häufig gestellte Fragen

Bei einem Antrag auf ordentlichem Weg wird ein ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren in der Türkei verlangt, zurückgerechnet ab dem Tag der Antragstellung. Entscheidend für die Berechnung dieses Zeitraums ist, welche Aufenthaltserlaubnisse angerechnet werden; manche Arten von Erlaubnissen werden möglicherweise nicht berücksichtigt. Außerdem sind die Fähigkeit, ausreichend Türkisch zu sprechen, ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen und das Fehlen von Hindernissen im Hinblick auf die öffentliche Ordnung erforderlich.

Antragsberechtigt ist ein Ausländer, der seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet ist und dessen Ehe fortbesteht. Verlangt wird, dass die Ehegatten in familiärer Gemeinschaft leben und keine mit der ehelichen Gemeinschaft unvereinbare Tätigkeit ausgeübt wird. Da nach der Antragstellung geprüft wird, ob die Ehe tatsächlich gelebt wird, erleichtert es den Vorgang, der Akte Unterlagen beizufügen, die das Zusammenleben belegen.

Nach Zustellung der Ablehnungsentscheidung kann im Verwaltungsrechtsweg Anfechtungsklage erhoben werden; die Klagefrist beträgt grundsätzlich sechzig Tage ab Zustellung. In der Klageschrift wird anhand konkreter Unterlagen dargelegt, in welcher Hinsicht die Ablehnungsbegründung rechtswidrig ist, und zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Wird der Tag der Zustellung dokumentiert, ist der Fristbeginn unstreitig.

Gegen die Abschiebungsanordnung ist innerhalb von sieben Tagen das zuständige Verwaltungsgericht anzurufen; das Gericht entscheidet innerhalb von fünfzehn Tagen, und seine Entscheidung ist endgültig. Wird der Antrag gestellt, wird die Abschiebung bis zur Entscheidung des Gerichts nicht vollzogen. Wegen der Kürze der Frist ist es entscheidend, den Tag der Zustellung der Entscheidung festzuhalten.

Zunächst wird ermittelt, aus welchem Grund und unter welchem Code der Eintrag vorgenommen wurde; anschließend wird bei der Verwaltung seine Aufhebung oder die Verkürzung seiner Dauer beantragt. Wird der Antrag abgelehnt, steht der Verwaltungsrechtsweg offen. In manchen Fällen ist es zweckmäßiger, statt der Aufhebung des Eintrags eine zeitlich begrenzte Einreiseerlaubnis zu beantragen; Anträge, die gestellt werden, ohne die Grundlage des Eintrags zu kennen, bleiben meist ergebnislos.

Antragsberechtigt sind Ausländer, die sich ununterbrochen mindestens acht Jahre mit Aufenthaltserlaubnis in der Türkei aufgehalten haben. Verlangt wird außerdem, dass in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen wurde, ein ausreichendes Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts und eine gültige Krankenversicherung vorhanden sind und keine Hindernisse im Hinblick auf die öffentliche Ordnung bestehen. Die Erlaubnis wird unbefristet erteilt; in den gesetzlich aufgezählten Fällen kann sie jedoch aufgehoben werden.

Im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen können ausländische natürliche Personen in der Türkei Immobilien erwerben. Vor dem Geschäft werden die Abfrage zu militärischen Sperr- und Sicherheitszonen, die nach der Fläche des Bezirks geltende Obergrenze und die landesweite Obergrenze von dreißig Hektar pro Person geprüft. Soll die Immobilie als Grundlage für einen Staatsangehörigkeitsantrag dienen, kommen zusätzlich ein Bewertungsgutachten und ein Grundbuchvermerk über die Verpflichtung zur Nichtveräußerung in Betracht.

Die Blaue Karte wird Personen ausgestellt, die durch Geburt türkische Staatsangehörige waren und mit Genehmigung aus der Staatsangehörigkeit ausgetreten sind, sowie deren Nachkommen. Karteninhaber genießen die türkischen Staatsangehörigen zustehenden Rechte in Bereichen wie Aufenthalt, Reisen, Arbeit, Erbschaft, Erwerb und Übertragung von Immobilien (ferağ). Hinsichtlich der Wehrpflicht, des aktiven und passiven Wahlrechts sowie des Zugangs zum öffentlichen Dienst finden diese Bestimmungen hingegen keine Anwendung; Inhaber der Blauen Karte sind in der Türkei nicht wehrpflichtig.

Die Abschiebungshaft darf sechs Monate nicht überschreiten; kann die Abschiebung nicht abgeschlossen werden, weil der Ausländer nicht kooperiert oder keine wahrheitsgemäßen Angaben und Unterlagen vorlegt, kann sie um höchstens weitere sechs Monate verlängert werden (Gesetz Nr. 6458, Art. 57). Gegen die Haftanordnung kann der Friedensstrafrichter angerufen werden; der Richter schließt die Prüfung innerhalb von fünf Tagen ab, und seine Entscheidung ist endgültig.