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Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht
Im Vollstreckungsrecht wird das Ergebnis davon bestimmt, auf welcher Urkunde die Forderung beruht und welche Betreibungsart gewählt wird. Eine falsch gewählte Betreibungsart kann das Verfahren an den Anfang zurückwerfen, selbst wenn die Forderung berechtigt ist. Unsere Kanzlei führt Vollstreckungs- und Klageverfahren auf Gläubiger- und auf Schuldnerseite.
Im Folgenden finden Sie Informationen dazu, wie sich die Betreibungsarten unterscheiden, zu den Fristen für Rechtsvorschlag und Beschwerde, dazu, welche Angelegenheit vor welcher Stelle behandelt wird, sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Welche Betreibungsarten gibt es und wie unterscheiden sie sich?
- Betreibung ohne Titel. Die Betreibung ohne Titel (ilamsız takip) kann auch ohne zugrunde liegende Urkunde eingeleitet werden. Dem Schuldner wird ein Zahlungsbefehl (ödeme emri) zugestellt; erhebt der Schuldner innerhalb von sieben Tagen Rechtsvorschlag, kommt die Betreibung von selbst zum Stillstand.
- Vollstreckung aus einem Urteil. Sie beruht auf einem Gerichtsurteil oder einer einem Urteil gleichgestellten Urkunde. Die Einwendung des Schuldners bringt die Vollstreckung nicht zum Stillstand; sofern die Voraussetzungen vorliegen, kann jedoch die Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt werden.
- Wechsel- und Scheckbetreibung. Die Wechsel- und Scheckbetreibung (kambiyo senetlerine mahsus takip) beruht auf Schecks, Eigenwechseln und gezogenen Wechseln. Die Frist für den Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl beträgt fünf Tage, und der Rechtsvorschlag bringt die Betreibung grundsätzlich nicht zum Stillstand; über den Rechtsvorschlag entscheidet das Vollstreckungsgericht.
- Betreibung auf Pfandverwertung. Sie wird bei Forderungen angewandt, die durch eine Hypothek oder ein Fahrnispfand gesichert sind.
- Räumung vermieteter Immobilien. Wird bei einer wegen einer Mietforderung eingeleiteten Betreibung gegen den Zahlungsbefehl nicht fristgerecht Rechtsvorschlag erhoben und die Schuld nicht bezahlt, kann beim Vollstreckungsgericht die Räumung beantragt werden.
Wie laufen die Fristen für Rechtsvorschlag, Beschwerde und Klage?
- Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl. Die Frist beträgt bei der Betreibung ohne Titel sieben Tage, bei der Wechsel- und Scheckbetreibung fünf Tage. Wird der Rechtsvorschlag nicht fristgerecht erhoben, wird die Betreibung rechtskräftig.
- Klage auf Aufhebung des Rechtsvorschlags. Der Gläubiger kann innerhalb eines Jahres ab Zustellung des Rechtsvorschlags vor dem ordentlichen Gericht Klage auf Aufhebung des Rechtsvorschlags (itirazın iptali davası) erheben; bei einem unberechtigten Rechtsvorschlag kann eine Entschädigung wegen unberechtigten Rechtsvorschlags verlangt werden.
- Beseitigung des Rechtsvorschlags. Beruht die Forderung auf einer der im Gesetz aufgezählten Urkunden, kann der Gläubiger innerhalb von sechs Monaten ab Zustellung des Rechtsvorschlags das Vollstreckungsgericht anrufen.
- Negative Feststellung und Rückforderung. Der Schuldner kann zur Feststellung, dass er nichts schuldet, eine negative Feststellungsklage erheben; nach geleisteter Zahlung kommt dagegen die Rückforderungsklage in Betracht.
- Beschwerde. Die Frist für die Beschwerde (şikâyet) beim Vollstreckungsgericht gegen Maßnahmen des Vollstreckungsamts beträgt grundsätzlich sieben Tage; Ausnahmen bilden die Fälle der unbefristeten Beschwerde, etwa wenn ein Recht nicht gewährt wird.
Damit die Fristen für den Rechtsvorschlag nicht verwechselt werden, können Sie unseren Beitrag Frist für den Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl: 7 Tage oder 5 Tage? (auf Türkisch) lesen.
Gehaltspfändung und unpfändbare Vermögenswerte
Die Pfändung erstreckt sich nicht auf das gesamte Vermögen des Schuldners; das Gesetz sieht Grenzen vor, die die Mindestlebensbedingungen des Schuldners und seiner Familie schützen.
- Gehalts- und Lohnpfändung. Bei der Pfändung von Gehalt, Lohn und ähnlichen Einkünften wird der Teil gepfändet, der nach Abzug des für den Unterhalt des Schuldners und seiner Familie notwendigen Betrags verbleibt; der zu pfändende Betrag darf nicht weniger als ein Viertel des Gehalts betragen (Art. 83 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes – İİK). Pfändungen für Unterhaltsforderungen gehen anderen Pfändungen vor.
- Rente. Von der Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu) gezahlte Renten sind, außer für Unterhaltsschulden und Forderungen der Anstalt, grundsätzlich unpfändbar (Art. 93 des Gesetzes Nr. 5510 über Sozialversicherung und allgemeine Krankenversicherung).
- Unpfändbare Sachen. Die für den Gebrauch des Schuldners und der mit ihm zusammenlebenden Familienangehörigen unentbehrlichen Haushaltsgegenstände, die zur Ausübung seines Berufs erforderlichen Werkzeuge und Geräte sowie ein seinen Verhältnissen angemessenes Wohnhaus sind unpfändbar (İİK Art. 82).
- Einwendung gegen die Pfändung. Wird eine unpfändbare Sache gepfändet, kann innerhalb von sieben Tagen ab Kenntnis der Pfändung Beschwerde beim Vollstreckungsgericht eingelegt werden.
Wann wird ein Arrest beantragt?
Der Arrest (ihtiyati haciz) ist ein vorläufiger Rechtsschutz, der in Anspruch genommen wird, um zu verhindern, dass der Schuldner seine Vermögenswerte veräußert, bevor die Betreibung der Forderung abgeschlossen ist (İİK Art. 257).
- Voraussetzungen. Grundsätzlich ist eine fällige und nicht durch Pfand gesicherte Geldforderung erforderlich. Hat der Schuldner keinen festen Wohnsitz oder trifft er Anstalten, seine Vermögenswerte beiseitezuschaffen oder zu verbergen oder selbst zu flüchten, kann der Arrest auch für nicht fällige Forderungen beantragt werden.
- Sicherheitsleistung. Das Gericht verlangt eine Sicherheitsleistung für die Schäden, die entstehen, falls sich herausstellt, dass der Gläubiger im Unrecht ist.
- Fristen. Die Vollziehung des Arrestbeschlusses muss innerhalb von zehn Tagen ab seinem Erlass beim Vollstreckungsamt beantragt werden. Wird nach der Vollziehung des Arrests nicht innerhalb von sieben Tagen eine Betreibung eingeleitet oder Klage erhoben, fällt der Arrest von selbst weg (İİK Art. 261, 264).
- Einspruch. Der Schuldner kann gegen den Arrestbeschluss innerhalb von sieben Tagen Einspruch einlegen (İİK Art. 265).
Einzelheiten zu den Ausschlussfristen finden Sie in unserem Beitrag Arrest: Voraussetzungen und Ausschlussfristen (auf Türkisch).
Was kann getan werden, wenn der Schuldner sein Vermögen übertragen hat?
Überträgt der Schuldner sein Vermögen auf nahestehende Personen, um seine Gläubiger zu schädigen, kommt die Anfechtungsklage (tasarrufun iptali davası) in Betracht (İİK Art. 277–284).
- Vorbedingung. Grundsätzlich muss der Gläubiger einen endgültigen oder vorläufigen Verlustschein (aciz belgesi) besitzen, oder über den Schuldner muss der Konkurs eröffnet worden sein.
- Anfechtbare Rechtshandlungen. Schenkungen und schenkungsgleiche Verfügungen, bestimmte Rechtshandlungen während der Überschuldung sowie Rechtshandlungen, die in der Absicht vorgenommen werden, die Gläubiger zu schädigen, wenn die Gegenpartei diese Absicht kannte.
- Frist. Die Klage muss innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag der angefochtenen Rechtshandlung erhoben werden.
- Ergebnis. Aufgrund der Anfechtungsentscheidung kann die übertragene Sache, auch wenn sie im Eigentum des Dritten verbleibt, im Umfang der Forderung des Gläubigers gepfändet und verwertet werden.
Wie läuft das Konkordatsverfahren ab?
Das Konkordat ist ein Weg, der es einem Schuldner, der seine Schulden bei Fälligkeit nicht bezahlen kann oder dem dies droht, ermöglicht, sich durch eine Einigung mit seinen Gläubigern über Fälligkeiten und Nachlässe vor dem Konkurs zu retten (İİK Art. 285 ff.).
- Vorläufige Stundung. Das Handelsgericht erster Instanz gewährt auf Antrag eine vorläufige Stundung von drei Monaten; diese Frist kann bei Bedarf um bis zu zwei Monate verlängert werden.
- Endgültige Stundung. Erscheint das Konkordat aussichtsreich, wird eine endgültige Stundung von einem Jahr gewährt; diese Frist kann bei Bedarf um bis zu sechs Monate verlängert werden.
- Ruhen der Betreibungen. Während der Stundung können gegen den Schuldner, abgesehen von bestimmten Ausnahmen für pfandgesicherte Forderungen, keine Betreibungen eingeleitet werden, und bereits eingeleitete Betreibungen ruhen.
- Was die Gläubiger tun müssen. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb der in der Bekanntmachung des Sachwalters genannten Frist anmelden und an der Abstimmung in der Gläubigerversammlung teilnehmen.
Für Gläubiger in der Lieferkette der Produktionsunternehmen in Kocaeli und Sakarya ist es besonders wichtig, den Konkordatsantrag eines Kunden frühzeitig zu erkennen und die Forderung fristgerecht anzumelden.
Aufhebung des Zuschlags und Verkauf bei der Aufhebung des Miteigentums
- Aufhebung des Zuschlags. Die Teilnehmer an der Versteigerung und die Beteiligten können Unregelmäßigkeiten bei der Versteigerung innerhalb von sieben Tagen ab dem Tag der Versteigerung, die Beteiligten hingegen ab dem Tag der Kenntnisnahme, beim Vollstreckungsgericht geltend machen; in jedem Fall erlischt dieses Recht mit Ablauf eines Jahres ab dem Tag der Versteigerung (İİK Art. 134).
- Erste Versteigerung unter den Erben. Mit dem am 31. Juli 2026 in Kraft getretenen Gesetz Nr. 7589 wurde vorgesehen, dass bei Immobilien, bei denen alle Miteigentümer ihren Anteil durch Erbgang erworben haben, die erste Versteigerung im Rahmen des Verkaufs zur Aufhebung des Miteigentums ausschließlich unter den Erben durchgeführt wird, denen die Immobilie gehört. Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite Erbrecht.
Welche Tätigkeiten übernehmen wir?
- Vollstreckungsverfahren aus Urteilen und ohne Titel einleiten und zur Rechtskraft bringen
- Wechsel- und Scheckbetreibungen führen
- Betreibungen auf Verwertung von Hypotheken und Fahrnispfändern durchführen
- Klagen auf Aufhebung und auf Beseitigung des Rechtsvorschlags erheben
- Negative Feststellungs- und Rückforderungsklagen führen
- Pfändungs-, Verwahrungs- und Verwertungsmaßnahmen begleiten, Einwendungen gegen die Schätzung erheben
- Anträge auf Aufhebung des Zuschlags vorbereiten
- Drittansprüche und Anfechtungsklagen betreuen
- Konkurs- und Konkordatsanträge betreiben, als Gläubiger am Verfahren teilnehmen
- Auf Schuldnerseite die Einwendungen der Ratenzahlung, der Tilgung und der Verjährung vorbereiten
Von uns betreute Verfahrensarten
- Forderungsbetreibungen: Betreibungen aufgrund von Rechnungen, Kontokorrent, Verträgen und privatschriftlichen Schuldscheinen
- Wechsel- und Scheckverfahren: Betreibungen aus Schecks und Eigenwechseln sowie Strafanträge wegen ungedeckter Schecks
- Hypotheken- und Pfandverfahren: Verwertung von Hypotheken für Wohnungsbau- und Geschäftskredite
- Miet- und Räumungsverfahren: Betreibung von Mietforderungen und Räumung im Vollstreckungsweg
- Betreibungen aus dem Familienrecht: Betreibung von Unterhaltsforderungen und Strafanträge wegen Nichtbefolgung der Unterhaltsentscheidung
- Konkurs- und Konkordatsverfahren: Konkursantrag, Konkordatsstundung, Forderungsanmeldung und Einwendungen gegen den Kollokationsplan
Vor welchen Stellen werden Vollstreckungsangelegenheiten auf der anatolischen (asiatischen) Seite Istanbuls, in Kocaeli und in Sakarya behandelt?
Die Betreibung beginnt beim Vollstreckungsamt; kommt es zu einem Streit, werden das Vollstreckungsgericht oder die ordentlichen Gerichte tätig. Bei welchem Vollstreckungsamt die Betreibung eingeleitet wird, bestimmt sich nach den Zuständigkeitsregeln, wobei das Vollstreckungsamt am Wohnsitz des Schuldners in jedem Fall zuständig ist.
- Die Vollstreckungsämter sowie die Vollstreckungsgerichte und Vollstreckungsstrafgerichte im Anadolu-Justizgebäude Istanbul und im Justizgebäude Istanbul
- Die Vollstreckungsämter und Vollstreckungsgerichte in den Justizgebäuden Kocaeli, Gebze und Sakarya
- Für Klagen auf Aufhebung des Rechtsvorschlags, negative Feststellungsklagen und Anfechtungsklagen die Zivilgerichte erster Instanz oder die Handelsgerichte erster Instanz
- Für Konkurs- und Konkordatsanträge die Handelsgerichte erster Instanz
- Für die Verwertung gepfändeter Immobilien die zuständigen Grundbuchämter und das elektronische Verkaufsportal
- Für Berufungen die Regionalen Berufungsgerichte Istanbul und Sakarya
Zu Mediation vor Klageerhebung und Mahnungen bei Handelsforderungen können Sie unsere Seite Gesellschafts- und Handelsrecht, zu Mietforderungen und Räumung unsere Seite Immobilien- und Mietrecht aufrufen.
Beiträge zum Thema (auf Türkisch)
- Frist für den Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl: 7 Tage oder 5 Tage?
- Arrest: Voraussetzungen und Ausschlussfristen
- In welchen Fällen muss ein Mieter räumen? Räumungsgründe und Fristen
- Haftet der GmbH-Geschäftsführer persönlich für Steuer- und SGK-Schulden?
Um uns Informationen zu einem Vollstreckungsverfahren, einer Pfändung oder einem Konkordatsverfahren auf der anatolischen (asiatischen) Seite Istanbuls, in Kocaeli oder in Sakarya zu übermitteln, können Sie unsere Kontaktseite nutzen oder einen Termin in unserer Kanzlei in Kadıköy vereinbaren.
Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine rechtliche Beurteilung eines konkreten Streitfalls.
Häufig gestellte Fragen
Die Frist für den Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl beträgt bei der Betreibung ohne Titel sieben Tage ab Zustellung; bei der Wechsel- und Scheckbetreibung verkürzt sich diese Frist auf fünf Tage. Wird nicht fristgerecht Rechtsvorschlag erhoben, wird die Betreibung rechtskräftig und es wird zur Pfändung übergegangen. Deshalb müssen das Zustellungsdatum und die Betreibungsart, zu der der Zahlungsbefehl gehört, bereits am ersten Tag festgestellt werden.
Bei der Betreibung ohne Titel bringt ein fristgerecht erhobener Rechtsvorschlag die Betreibung von selbst zum Stillstand. Bei der Wechsel- und Scheckbetreibung und bei der Vollstreckung aus einem Urteil bringt die Einwendung die Betreibung dagegen nicht zum Stillstand; bei der Wechsel- und Scheckbetreibung entscheidet das Vollstreckungsgericht über die Einwendung, bei der Vollstreckung aus einem Urteil wird die Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt. Auch die Folgen des Rechtsvorschlags gegen die Schuld und der Einwendung gegen die Unterschrift unterscheiden sich voneinander.
Nach dem Gesetz darf der Abzug bei der Gehaltspfändung nicht weniger als ein Viertel betragen. In der Praxis nehmen die Vollstreckungsämter grundsätzlich einen Abzug von genau fünfundzwanzig Prozent des Gehalts vor; ohne Berücksichtigung der Lebensverhältnisse des Schuldners kann dieser Satz nicht willkürlich erhöht werden. Rückständige Unterhaltsschulden und laufende monatliche Unterhaltszahlungen fallen nicht unter diese Grenze. Die Rente ist dagegen grundsätzlich unpfändbar; Ausnahmen hiervon bilden Unterhaltsforderungen und die Fälle einer im Zeitpunkt der Pfändung erteilten Zustimmung.
Der Gläubiger kann innerhalb eines Jahres ab dem Tag, an dem ihm der Rechtsvorschlag zugestellt wurde, vor dem ordentlichen Gericht Klage auf Aufhebung des Rechtsvorschlags erheben. Beruht die Forderung auf einer der im Gesetz aufgezählten Urkunden, kann stattdessen innerhalb von sechs Monaten beim Vollstreckungsgericht der Weg der Beseitigung des Rechtsvorschlags beschritten werden. Bei einem unberechtigten Rechtsvorschlag kann eine Entschädigung wegen unberechtigten Rechtsvorschlags verlangt werden.
Durch fristgerechten Rechtsvorschlag wird die Betreibung zum Stillstand gebracht; zudem kann zur Feststellung, dass keine Schuld vorliegt, eine negative Feststellungsklage erhoben werden. Bei einer vor der Betreibung erhobenen negativen Feststellungsklage kann gegen Sicherheitsleistung die Einstellung der Betreibung beantragt werden. Bei einer nach Beginn der Betreibung erhobenen Klage kann die Betreibung dagegen nicht eingestellt werden; es kann jedoch gegen Sicherheitsleistung eine vorläufige Maßnahme beantragt werden, damit der beim Vollstreckungsamt eingegangene Betrag nicht an den Gläubiger ausgezahlt wird (İİK Art. 72). Nach geleisteter Zahlung wird mit der Rückforderungsklage die Rückzahlung des gezahlten Betrags verlangt.
Gegenstände, die für den Schuldner und die mit ihm unter einem Dach lebenden Familienangehörigen notwendig sind, sind unpfändbar; sind mehrere Gegenstände vorhanden, die demselben Zweck dienen, wird einer davon belassen. Auch die für die Fortführung des Berufs des Schuldners erforderlichen Werkzeuge und Geräte sowie Lernmittel sind unpfändbar. Die Unpfändbarkeit wird innerhalb von sieben Tagen ab Kenntnis der Pfändung im Wege der Beschwerde beim Vollstreckungsgericht geltend gemacht; für einen Schuldner, der bei der Pfändung anwesend war, beginnt die Frist mit dem Tag der Pfändung (İİK Art. 16).
Bei einer wegen einer Mietforderung eingeleiteten Betreibung wird dem Mieter ein Zahlungsbefehl zugestellt. Erhebt der Mieter nicht fristgerecht Rechtsvorschlag und zahlt er die Schuld nicht innerhalb der Zahlungsfrist, kann beim Vollstreckungsgericht die Räumung beantragt werden. Erhebt der Mieter Rechtsvorschlag, wird der Weg der Beseitigung des Rechtsvorschlags und der Räumung beschritten; soll stattdessen Klage beim Friedensgericht erhoben werden, muss vor Klageerhebung ein Mediator angerufen werden.
Wird eine Konkordatsstundung gewährt, können gegen den Schuldner grundsätzlich keine neuen Betreibungen eingeleitet werden, und bereits eingeleitete Betreibungen ruhen. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb der in der Bekanntmachung des Sachwalters genannten Frist anmelden; nicht angemeldete Forderungen werden im Kollokationsplan möglicherweise nicht berücksichtigt. Für pfandgesicherte und privilegierte Forderungen gelten abweichende Bestimmungen.
Von der Sozialversicherungsanstalt gezahlte Renten sind, außer für Unterhaltsschulden und Forderungen der Anstalt, grundsätzlich unpfändbar (Gesetz Nr. 5510 Art. 93). Nach der Rechtsprechung des Kassationshofs gilt auch die ausdrückliche Zustimmung, die der Schuldner bei oder nach der Pfändung erteilt, als Ausnahme. Bei Gehältern und Löhnen von Arbeitnehmern darf der zu pfändende Betrag dagegen nicht weniger als ein Viertel des Gehalts betragen (İİK Art. 83).